In diesem Artikel möchten wir Sie über Neuregelungen bezüglich der Herabsetzung von Steuervorauszahlungen informieren.
Da für viele Betrieb in der aktuellen Situation nicht vorhersehbar ist, wie sich die wirtschaftliche Lage weiterentwickelt, wurde die Herabsetzung von Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuervorauszahlungen erleichtert.
Direkt von der Corona-Krise betroffene Steuerpflichtige können diese Herabsetzungen für die Zeit bis Ende 2020 ohne weitere Voraussetzungen beantragen. Eine Herabsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen ist derzeit nicht möglich, da diese auf den konkreten Umsätzen beruhen. Wir verweisen diesbezüglich aber auf die nun bestehende Stundungsmöglichkeit (vgl. unser Blogbeitrag "Stundung von Steuerzahlungen").
Wenn wir für Sie eine Herabsetzung von Steuervorauszahlungen beantragen sollen, setzen Sie sich bitte kurz mit uns in Verbindung.
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen stets und besonders in der jetzigen Zeit im gewohnten Umfang als Ansprechpartner zur Seite stehen. Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team