In diesem Artikel möchten wir Sie über Neuregelungen im Bereich der Vollstreckung von Steuerzahlungen informieren.
Da für viele Betrieb in der aktuellen Situation eine Liquiditätskrise zu erwarten ist, verzichtet die Finanzverwaltung bei direkt von der Corona-Krise betroffene Steuerpflichtige bis zum 31.12.2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und entstehende Säumniszuschläge werden bis zum 31.12.2020 erlassen. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass die Finanzbehörde darüber informiert wird, dass der jeweilige Steuerpflichtige von der Corona-Krise nicht unerheblich betroffen ist.
Wenn Sie von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind oder Säumniszuschläge festgesetzt wurden, setzen Sie sich bitte kurz mit uns in Verbindung.
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen stets und besonders in der jetzigen Zeit im gewohnten Umfang als Ansprechpartner zur Seite stehen. Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team