In diesem Artikel möchten wir Sie über das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg informieren.
Ab Mittwochabend, dem 25. März sollen Anträge für das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg gestellt werden können.
Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit bis zu 50 Beschäftigten (berechnet als Vollzeitäquivalente, d.h. Teilzeitkräfte werden anteilig gerechnet). Bezuschusst wird der durch die Corona-Krise verursachte Liquiditätsengpass bis zu folgenden Maximalbeträgen:
- Soloselbständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte: TEUR 9
- Unternehmen bis zu 10 Beschäftigte: TEUR 15
- Unternehmen mit 10 bis zu 50 Beschäftigten: TEUR 30
Die Förderung soll über die zuständige IHK beantragt und von der L-Bank ausbezahlt werden. Dies gilt auch für Unternehmen, die nicht IHK-Mitglied sind. Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- IHK-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
- L-Bank Kundennummer (falls vorhanden)
- Handelsregisternummer (falls vorhanden)
- USt-Id.-Nr. oder Steuernummer
- Bankverbindung auf die der Zuschuss ausbezahlt werden soll
- Ggf. bereits früher erhaltene Förderungen/Beihilfen
- Ggf. sonstige beantragte Corona-Hilfen (z.B. KfW-Kredite)
- Ermittlung des Liquiditätsengpasses bzw. Umsatzeinbruchs
- Ermittlung der Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten.
Wenn wir die Antragstellung für Sie vornehmen sollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und lassen Sie uns obige Informationen bzw. Unterlagen zukommen.
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen stets und besonders in der jetzigen Zeit im gewohnten Umfang als Ansprechpartner zur Seite stehen. Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team