In diesem Artikel möchten wir Sie über die Möglichkeit der Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 informieren.
Auf Antrag kann bei Steuerpflichtigen, die unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen sind, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 (sog. 1/11) ganz oder teilweise herabgesetzt werden.
Die gewährte Dauerfristverlängerung (verlängerte Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10ten des übernächsten Monats) bleibt dabei trotzdem bestehen.
Wenn wir die Antragstellung für Sie vornehmen sollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen stets und besonders in der jetzigen Zeit im gewohnten Umfang als Ansprechpartner zur Seite stehen. Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team