In diesem Artikel möchten wir Sie über steuerliche Auswirkungen eines coronabedingten häuslichen Arbeitszimmers informieren.
Durch die Einschränkungen und Kontaktsperren sind immer mehr Arbeitnehmer gezwungen von zu Hause zu arbeiten. An dieser Stelle stellt sich natürlich auch die Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten des häuslichen Arbeitszimmers.
Wichtig für die steuerliche Berücksichtigung ist unter anderem, daß keine private Mitbenutzung des Arbeitszimmers erfolgt. Dies gilt nach aktueller Rechtslage auch für ein vorübergehendes häusliches Arbeitszimmer.
Was neben den regelmäßigen Voraussetzungen in Zeiten von Corona in Ihrem konkreten Fall besonders zu beachten ist, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch ab. Da es hier insbesondere auf die Dokumentation ankommt, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie von dieser Thematik betroffen sind.
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen stets und besonders in der jetzigen Zeit im gewohnten Umfang als Ansprechpartner zur Seite stehen. Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team