In diesem Artikel möchten wir Sie über die aktuellen Regelungen für Mitarbeitende aus Frankreich informieren.
Aufgrund der landesweiten Ausgangssperre in Frankreich, müssen französische Grenzpendler beim Verlassen der Wohnung zwei Dokumente mitführen:
- eine Bescheinigung für den anteiligen Arbeitsweg in Frankreich
- eine Pendlerbescheinigung für die deutsche Polizei (siehe auch Blogbeitrag: „Pendlerbescheinigung für Mitarbeitende aus Frankreich“, 18. März)
Beide Dokumente müssen vom Arbeitgeber ausgestellt und in Papierform mitgeführt werden.
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen stets und besonders in der jetzigen Zeit im gewohnten Umfang als Ansprechpartner zur Seite stehen. Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team