In diesem Artikel möchten wir Ihnen ein Update zur Ausgangssperre in Frankreich geben.
Ergänzend zu der "Arbeitswegbescheinigung" und "Pendlerbescheinigung" müssen alle französischen Grenzgänger ab sofort eine "Reisebescheinigung" vorliegen haben. Alle Dokumente haben wir Ihnen nachfolgend noch einmal aufgeführt.
- Bescheinigung für den anteiligen Arbeitsweg in Frankreich
- Pendlerbescheinigung für die deutsche Polizei
- Reisebescheinigung
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen stets und besonders in der jetzigen Zeit im gewohnten Umfang als Ansprechpartner zur Seite stehen. Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team