In diesem Artikel möchten wir Sie über die geplante Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern informieren.
Das Bundeskabinett hat im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen, dass Eltern künftig eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen erhalten sollen. Die Regelung soll für Eltern gelten, die Kinder bis 12 Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Der Anspruch werde auf max. 10 Wochen pro Elternteil bzw. für Alleinerziehende auf maximal 20 Wochen verlängert. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Dieser Antrag kann in den meisten Bundesländern online auf der Seite www.ifsg-online.de gestellt werden.
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Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team