In diesem Artikel möchten wir Sie über eine länderspezifische Besonderheit für Baden-Württemberg bei der Corona-Überbrückungshilfe informieren.
Im Unterschied zur bundesweiten Regelung kann bei Antragsstellern aus Baden-Württemberg ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von EUR 1.180 pro Monat angesetzt werden.
Damit können mehr Betriebe (insbesondere Soloselbständige) profitieren, die nur geringe Fixkosten haben.
Sprechen Sie uns gerne an wenn Sie die Corona-Überbrückungshilfe beantragen wollen.
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen stets und besonders in der jetzigen Zeit im gewohnten Umfang als Ansprechpartner zur Seite stehen. Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team