In diesem Artikel möchten wir Sie über die Antragsfristen für November- und Dezemberhilfe informieren.
Für Unternehmen, die ab dem 2. November aufgrund des Beschlusses vom 28. Oktober 2020 behördlich geschlossen sind, gibt es die November- und Dezemberhilfe.
Es wird ein Zuschuss in Höhe von 75% der Umsätze des entsprechenden Vorjahresmonats abzüglich Kurzarbeitergeld und anderer Hilfen wie Überbrückungshilfe sowie abzüglich trotz Schließung erzielter Umsätze über 25% des Umsatzes des Vorjahresmonats gewährt.
Die Novemberhilfe kann nur noch bis 31.01.2021, die Dezemberhilfe bis 31.03.2021 beantragt werden.
Sprechen Sie uns bitte möglichst bald an, wenn Sie diese Hilfen beantragen wollen.
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen stets und besonders in der jetzigen Zeit im gewohnten Umfang als Ansprechpartner zur Seite stehen. Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team