Verlängerte Antragsfrist für November- und Dezemberhilfen
Gerade erst haben wir Sie über das bevorstehende Ende der Antragsfristen informiert. Jetzt wurde die Frist sowohl für die November- als auch die Dezemberhilfe verlängert.
Anträge können nun bis spätestens 30. April 2021 gestellt werden.
Sprechen Sie uns trotzdem bitte möglichst bald an, wenn Sie diese Hilfen beantragen wollen.
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen stets und besonders in der jetzigen Zeit im gewohnten Umfang als Ansprechpartner zur Seite stehen. Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team