In diesem Artikel möchten wir Sie über die beihilferechtlichen Besonderheiten der Coronahilfen informieren.
Anfang Dezember versetzte eine Meldung alle ohnehin gebeutelten Betriebe, die Coronahilfen beantragt hatten oder dies wollen, in Panik:
Hilfen gibt es nur noch bei nachweisbaren Verlusten, den sog. ungedeckten Fixkosten.
Doch was heißt das konkret? Inzwischen lichtet sich der Nebel.
Überbrückungshilfe I, November- und Dezemberhilfe gelten als „Kleinbeihilfe 2020“ und sind nicht betroffen, solange dieSumme der Kleinbeihilfen TEUR 800 nicht überschreitet. Ggf. kann auch ein nicht verbrauchter De-minimis-Rahmen (maximal TEUR 200 in drei Jahren) verwendet werden.
Die Überbrückungshilfe II wird (in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße) begrenzt auf 70% bzw. 90% der ungedeckten Fixkosten. Vereinfacht sind dies Verluste, die nicht durch andere Hilfen ausgeglichen werden. Da hier verschiedene Zuordnungs- und Verrechnungsmöglichkeiten bestehen, sollte in jedem Einzelfall die optimale Verwendung genau geprüft werden.
Für die Überbrückungshilfe III existiert ein Wahlrecht. Soweit die Grenzen der „Kleinbeihilfen 2020“ (TEUR 800) ggf. kumuliert mit dem De-minimis-Rahmen (TEUR 200 in drei Jahren) nicht anderweitig ausgeschöpft sind, kann für die Überbrückungshilfe III diesen zugeordnet werden, sodass keine Begrenzung auf ungedeckte Fixkosten erfolgt. Ansonsten erfolgt eine Begrenzung auf 70% bzw. 90% der ungedeckten Fixkosten.
Hier gilt es genau zu prüfen, um optimal vorzugehen:
Ist es sinnvoller, in den sich überschneidenden Antragsmonaten November und Dezember 2020 Überbrückungshilfe II oder Überbrückungshilfe III zu beantragen?
Reichen die ungedeckten Fixkosten aus, um Überbrückungshilfe II oder Überbrückungshilfe III abzudecken? Wie sollte man diese Fixkosten am besten verteilen?
All diese Fragen lassen sich nur im konkreten Einzelfall sinnvoll beantworten.
Sprechen Sie uns daher gerne an, um gemeinsam die für Sie beste Lösung zu finden.
Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team