In diesem Artikel möchten wir Sie über den Beginn der Antragsstellung für die Überbrückungshilfe III informieren.
Seit heute können über das Antragsportal des BMWi Anträge auf Überbrückungshilfe III gestellt werden.
Einziges Antragskriterium ist ein Umsatzeinbruch im jeweiligen Monat November 2020 bis Juni 2021 ggü. dem gleichen Monat 2019 von mindestens 30% (also bspw. März 2021 ggü. März 2019).
Abhängig von der Höhe des Umsatzeinbruchs im jeweiligen Antragsmonat werden 40%, 60% oder 90% der berücksichtigungsfähigen Fixkosten erstattet.
Förderfähig sind die nachfolgenden Kosten, wenn sie vor dem 1.1.2021 begründet worden sind:
- Mieten und Pachten
- Weitere Mietkosten
- Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen
- 50% der handelsrechtlichen Abschreibungen
- Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
- Ausgaben für notwendige Instandhaltung und Wartung
- Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
- Grundsteuern
- Betriebliche Lizenzgebühren
- Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben
- Kosten für die Beantragung der Überbrückungshilfe III
- Kosten für Auszubildende
- Renovierungs-/Baumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten (max. TEUR 20 p.m.)
- Investitionen in Digitalisierung (max. TEUR 20 im Gesamtzeitraum)
- Marketing- und Werbekosten
Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20% der oben genannten Fixkosten angesetzt.
Daneben gibt es Sonderregelungen für Einzelhändler, Unternehmen der Reisebranche, der Veranstaltungs- und Kulturbranche und die pyrotechnische Industrie.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Corona-Überbrückungshilfe beantragen wollen.
Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team