In diesem Artikel möchten wir Sie über Verzögerungen bei der Überbrückungshilfe III informieren.
Entgegen der bisherigen Ankündigung, dass Anträge ab Anfang Februar gestellt werden können, ist dies bislang nicht möglich. Die Ankündigung wurde inzwischen geändert auf „im Monat Februar“. Da die genauen Bedingungen in einigen wichtigen Punkte immer noch nicht bekannt sind, ist es auch nicht sinnvoll, schon mal etwas vorzubereiten.
Wir verweisen auch auf unseren Blogbeitrag vom 29.1.2021.
Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team