In diesem Artikel möchten wir Sie über das Auslaufen der Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld informieren.
Im vergangenen Jahr wurden die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld befristet erleichtert. Diese Erleichterungen laufen nun seit 1.1.2021 in drei Schritten aus.
Wurde die Kurzarbeit ab dem 1.1.2021 begonnen, so beträgt die Bezugsdauer nur noch maximal 12 Monate.
Beginnt die Kurzarbeit nach dem 31.3.2021, so muss das Drittelerfordernis erfüllt sein und Minuskonten sind zu prüfen. Außerdem gibt es kein KUG mehr für Leiharbeiter.
Für Kurzarbeit, die ab dem 1.7.2021 beginnt, gibt es keine Erleichterungen mehr. Ab dann gibt es auch für alle nur noch 50% SV-Erstattung, selbst wenn die Kurzarbeit früher begonnen wurde.
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen stets und besonders in der jetzigen Zeit im gewohnten Umfang als Ansprechpartner zur Seite stehen. Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team