In diesem Artikel möchten wir Sie über einige wichtige Punkte im Zusammenhang mit Firmenfahrrädern (sog. „Jobrad“) informieren.
Die Zurverfügungstellung von Fahrrädern an Mitarbeitern (Jobrad) ist aktuell in aller Munde. Dabei sind jedoch einige Punkte zu beachten.
Problematisch ist neben der ertragsteuerlichen Nutzungserfassung auch die richtige umsatzsteuerliche Behandlung, denn selbst ein Lohn- und SV-freies Fahrrad/E-Bike/Pedelec unterliegt den abweichenden Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich des Eigenverbrauchs. Weiterhin fordert die derzeitige Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) die Erfassung aller Sachbezüge auf der Lohnabrechnung unabhängig davon, ob eine lohn- und sozialversicherungsrechtliche Sachbezugsermittlung größer/gleich EUR 0,00 erfolgt. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Lohnbuchhaltung frühzeitig über Jobräder informieren.
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen stets und besonders in der jetzigen Zeit im gewohnten Umfang als Ansprechpartner zur Seite stehen. Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.
Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team