In diesem Artikel möchten wir Sie über die zukünftigen Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen informieren.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 und 2020 ursprünglich nur einmalig verlängert. Nun gibt es eine Übergangsregelung für die nächsten Jahre. Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie Ihre Steuererklärung selbst machen oder diese von einem Steuerberater erstellt werden.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst machen, gelten folgende Abgabefristen:
Für 2021 bis Ende Oktober 2022
Für 2022 bis Ende September 2023
Für 2023 bis Ende August 2024
Ab 2024 bis Ende Juli des jeweiligen Folgejahres
Wenn Sie Ihre Steuererklärungen von einem Steuerberater (z.B. uns) machen lassen, gelten folgende verlängerte Abgabefristen:
Für 2020 bis Ende August 2022
Für 2021 bis Ende August 2023
Für 2022 bis Ende Juli 2024
Für 2023 bis Ende Mai 2025
Für 2024 bis Ende April 2026
Ab 2025 bis Ende Februar des jeweiligen Zweitfolgejahres
Sie können sich sicher sein, dass wir Ihnen stets als Ansprechpartner zur Seite stehen. Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung.
Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit.
Ihr Eidel & Partner Team